Zusätzliche Regelungen zur Vermeidung einer Infizierung mit dem Coronavirus:
- Für den Einlass und den Ausgang aus dem Freibad gelten getrennte Einbahnstraßenregelungen.
- Auf dem Freibadgelände dürfen sich gleichzeitig maximal 500 Personen aufhalten.
- Im gesamten Freibadbereich einschließlich des Beckens ist jederzeit ein Abstand von mindestens 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten.
- Auch in den Duschen und Umkleiden gelten Einbahnstraßenregelungen sowie eine Personenbeschränkung.
- Es besteht keine Pflicht, auf dem Freibadgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.