Corona-Schnelltests in Jever
#zusammengegencorona
Jever. Shoppen. Gastronomie. Erleben.
Überall dort, wo nach der Verordnung ein negativer Test verlangt wird, gelten die gleichen Regeln: Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über einen negativen PCR-Test oder einen negativen Antigen-Schnelltest. Dieser darf nicht älter sein als 24 Stunden. Die entsprechenden Nachweise werden Ihnen beispielsweise in einem der Testzentren ausgestellt, wenn Sie einen "Bürgertest" (Schnelltest) in Anspruch nehmen.
Seit dem 13. November 2021 haben alle, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, wieder Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Test pro Woche.
Wichtig: Bitte besuchen Sie die Schnelltestzentren nur, wenn Sie symptomlos sind. Falls Sie aufgrund von Symptomen Grund zu der Annahme haben, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert zu haben, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an eine Arztpraxis oder wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116117.
Covid-19 Testung - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Infotelefon des Landkreises Friesland: 04461 919 7000 (Mo. bis Fr. 8 bis 16 Uhr; außer an Feiertagen)